Freizügigkeitsleistung: Ihre Optionen
Bei einem Arbeitgeberwechsel stehen viele vor der Frage, was mit dem Pensionskassenguthaben geschehen soll. Wir erklären alle Optionen.
Bei einem Arbeitgeberwechsel stehen viele Menschen vor der Frage, was mit ihrem angesparten Pensionskassenguthaben geschehen soll. Die sogenannte Freizügigkeitsleistung bietet verschiedene Optionen, die gut durchdacht sein wollen.
Was ist die Freizügigkeitsleistung?
Die Freizügigkeitsleistung ist das Kapital, das Sie während Ihrer Beschäftigung in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) angespart haben. Sie setzt sich zusammen aus:
- Ihren eigenen Beiträgen
- Den Beiträgen Ihres Arbeitgebers
- Eingebrachten Freizügigkeitsleistungen aus früheren Arbeitsverhältnissen
- Freiwilligen Einkäufen
- Erwirtschafteten Zinsen
Gut zu wissen
Die Höhe Ihrer Freizügigkeitsleistung können Sie Ihrem jährlichen Pensionskassenausweis entnehmen oder direkt bei Ihrer Pensionskasse erfragen.
Ihre Optionen bei einem Arbeitgeberwechsel
1. Übertragung in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers
Die häufigste und meist sinnvollste Option. Erfolgt in der Regel automatisch innerhalb von sechs Monaten.
- Vorsorgekapital bleibt in der 2. Säule vereint
- Überblick über das Vorsorgeguthaben bleibt erhalten
- Weiterhin volle Leistungen der beruflichen Vorsorge
2. Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitspolice
Wenn Sie nicht sofort eine neue Stelle antreten, parkieren Sie das Kapital auf einem Freizügigkeitskonto (Bank) oder in einer Freizügigkeitspolice (Versicherung).
| Freizügigkeitskonto (Bank) | Freizügigkeitspolice (Versicherung) |
|---|---|
| Variable Verzinsung | Garantierte Mindestverzinsung + Überschussbeteiligung |
| Keine Versicherungskomponente | Zusätzlicher Risikoschutz (Tod/Invalidität) |
| Flexibel bei Auszahlung | Weniger flexibel, oft Laufzeitbindung |
| Geringere Kosten | Höhere Kosten |
3. Mehrere Freizügigkeitskonten
Aufteilung auf mehrere Konten kann sinnvoll sein, wenn:
- Sie einen späteren Bezug in Etappen planen (z. B. Wohneigentum)
- Sie das Risiko streuen möchten
- Sie unterschiedliche Zinskonditionen nutzen wollen
Die Aufteilung auf mehrere Konten bietet mehr Flexibilität bei der späteren Kapitalentnahme und kann steuerliche Vorteile bringen.
4. Barauszahlung
Nur möglich, wenn:
- Sie die Schweiz endgültig verlassen (Einschränkungen bei EU/EFTA)
- Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen
- Die Freizügigkeitsleistung geringer ist als Ihr Jahresbeitrag
Wichtiger Hinweis
Eine Barauszahlung ist mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen verbunden – es wird eine separate Kapitalleistungssteuer fällig (je nach Kanton unterschiedlich).
Vorzeitiger Bezug für Wohneigentum
Mögliche Verwendungszwecke:
- Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims
- Beteiligung an Wohneigentum
- Rückzahlung von Hypothekardarlehen
- Wertvermehrende Investitionen in bestehendes Wohneigentum
Vergessene Freizügigkeitsguthaben
Laut Schätzungen liegen in der Schweiz über 30 Milliarden Franken an vergessenen Vorsorgeguthaben. Bei mehreren Arbeitgeberwechseln oder längeren beruflichen Pausen geraten Guthaben oft in Vergessenheit.
Fazit: Die richtige Entscheidung treffen
Berücksichtigen Sie folgende Faktoren:
- Ihre berufliche Planung (neue Stelle, Selbstständigkeit, Auszeit)
- Ihre finanzielle Gesamtsituation
- Ihre langfristigen Vorsorgeziele
- Steuerliche Aspekte
Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem unabhängigen Finanzexperten beraten – eine durchdachte Entscheidung heute kann Ihre finanzielle Situation im Alter erheblich verbessern.
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