07. Oktober 202612 Min LesezeitBVG-Reform

BVG-Reform 2025: Was Sie wissen müssen

Welche Auswirkungen hat die BVG-Reform 2025 auf Ihre Vorsorge – und was müssen Sie als Versicherte:r jetzt beachten?

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PKFinder
Vorsorgeexperte bei PKfinder

Die BVG-Reform 2025 bringt wesentliche Änderungen für die berufliche Vorsorge in der Schweiz. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen und was diese für Ihre Altersvorsorge bedeuten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Nach jahrelangen Diskussionen und mehreren gescheiterten Reformversuchen hat das Schweizer Parlament die BVG-Reform 2025 verabschiedet. Sie zielt darauf ab, die berufliche Vorsorge an die demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen anzupassen und die finanzielle Nachhaltigkeit des Systems zu sichern.

Wichtig zu wissen

Die Reform tritt schrittweise ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Manche Änderungen wirken sofort, andere werden über mehrere Jahre umgesetzt.

1. Senkung des Umwandlungssatzes

Der Mindestumwandlungssatz sinkt von 6,8 % auf 6,0 %. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Prozent des angesparten Kapitals jährlich als Rente ausbezahlt wird.

AlterskapitalRente bei 6,8 %Rente bei 6,0 %Differenz
CHF 500'000CHF 34'000CHF 30'000–CHF 4'000
CHF 750'000CHF 51'000CHF 45'000–CHF 6'000
CHF 1'000'000CHF 68'000CHF 60'000–CHF 8'000

2. Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration

Für Personen, die bei Inkrafttreten 50 Jahre oder älter sind:

  • Lebenslanger monatlicher Rentenzuschlag
  • Einmaliger Kapitalzuschuss bei Pensionierung
  • Mindestgarantie der Rentenleistungen nach bisherigem Recht

3. Senkung der Eintrittsschwelle

Die Eintrittsschwelle sinkt von CHF 21'510 auf CHF 19'845. Damit erhalten mehr Personen Zugang zur 2. Säule, insbesondere:

  • Teilzeitbeschäftigte
  • Personen mit mehreren Teilzeitanstellungen
  • Arbeitnehmende im Niedriglohnsektor

4. Anpassung des Koordinationsabzugs

Statt eines fixen Betrags (bisher CHF 25'095) gelten neu 20 % des AHV-pflichtigen Lohns. Beispiel bei einem Jahreslohn von CHF 60'000:

  • Bisher: Koordinationsabzug CHF 25'095 → versicherter Lohn CHF 34'905
  • Neu: Koordinationsabzug CHF 12'000 → versicherter Lohn CHF 48'000

5. Anpassung der Altersgutschriften

AltersgruppeBisherNeu
25–34 Jahre7 %9 %
35–44 Jahre10 %9 %
45–54 Jahre15 %14 %
55–65 Jahre18 %14 %

Ziel: bessere Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmender und gleichmässigere Verteilung des Spareffekts.

6. Flexibilisierung des Rentenalters

  • Teilpensionierung zwischen 58 und 70 Jahren
  • Weiterversicherung bei Erwerbstätigkeit nach 65
  • Erleichtertes Nachholen von Beitragsjahren

7. Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte

  • Obligatorische Versicherung des Gesamteinkommens bei mehreren Arbeitgebern
  • Vereinfachte Anschlussmöglichkeiten an Auffangeinrichtung oder Pensionskasse
  • Freiwillige Weiterversicherung bei temporären Erwerbsunterbrüchen

8. Handlungsbedarf für Versicherte

Über 50 Jahre (Übergangsgeneration)

  • Kompensationsmassnahmen prüfen
  • Einkaufspotenzial abklären
  • Pensionierungsstrategie überprüfen (Rente vs. Kapital)

Unter 50 Jahren

  • Eigene Vorsorgestrategie überprüfen
  • Zusätzliche Sparmassnahmen in der 3. Säule evaluieren

Teilzeitbeschäftigte

  • Neue Versicherungsmöglichkeiten prüfen
  • Freiwillige Höherversicherung abklären

Fazit

Positive AspekteHerausforderungen
Bessere Integration von TeilzeitbeschäftigtenSenkung des Umwandlungssatzes
Flexibleres RentenalterKomplexität der Übergangsregelungen
Vereinfachte AltersgutschriftenHöhere Beiträge für jüngere Versicherte
Kompensation für ÜbergangsgenerationLangfristige Finanzierbarkeit

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