BVG-Reform 2025: Was Sie wissen müssen
Welche Auswirkungen hat die BVG-Reform 2025 auf Ihre Vorsorge – und was müssen Sie als Versicherte:r jetzt beachten?
Die BVG-Reform 2025 bringt wesentliche Änderungen für die berufliche Vorsorge in der Schweiz. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen und was diese für Ihre Altersvorsorge bedeuten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Nach jahrelangen Diskussionen und mehreren gescheiterten Reformversuchen hat das Schweizer Parlament die BVG-Reform 2025 verabschiedet. Sie zielt darauf ab, die berufliche Vorsorge an die demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen anzupassen und die finanzielle Nachhaltigkeit des Systems zu sichern.
Wichtig zu wissen
Die Reform tritt schrittweise ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Manche Änderungen wirken sofort, andere werden über mehrere Jahre umgesetzt.
1. Senkung des Umwandlungssatzes
Der Mindestumwandlungssatz sinkt von 6,8 % auf 6,0 %. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Prozent des angesparten Kapitals jährlich als Rente ausbezahlt wird.
| Alterskapital | Rente bei 6,8 % | Rente bei 6,0 % | Differenz |
|---|---|---|---|
| CHF 500'000 | CHF 34'000 | CHF 30'000 | –CHF 4'000 |
| CHF 750'000 | CHF 51'000 | CHF 45'000 | –CHF 6'000 |
| CHF 1'000'000 | CHF 68'000 | CHF 60'000 | –CHF 8'000 |
2. Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration
Für Personen, die bei Inkrafttreten 50 Jahre oder älter sind:
- Lebenslanger monatlicher Rentenzuschlag
- Einmaliger Kapitalzuschuss bei Pensionierung
- Mindestgarantie der Rentenleistungen nach bisherigem Recht
3. Senkung der Eintrittsschwelle
Die Eintrittsschwelle sinkt von CHF 21'510 auf CHF 19'845. Damit erhalten mehr Personen Zugang zur 2. Säule – insbesondere:
- Teilzeitbeschäftigte
- Personen mit mehreren Teilzeitanstellungen
- Arbeitnehmende im Niedriglohnsektor
4. Anpassung des Koordinationsabzugs
Statt eines fixen Betrags (bisher CHF 25'095) gelten neu 20 % des AHV-pflichtigen Lohns. Beispiel bei einem Jahreslohn von CHF 60'000:
- Bisher: Koordinationsabzug CHF 25'095 → versicherter Lohn CHF 34'905
- Neu: Koordinationsabzug CHF 12'000 → versicherter Lohn CHF 48'000
5. Anpassung der Altersgutschriften
| Altersgruppe | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| 25–34 Jahre | 7 % | 9 % |
| 35–44 Jahre | 10 % | 9 % |
| 45–54 Jahre | 15 % | 14 % |
| 55–65 Jahre | 18 % | 14 % |
Ziel: bessere Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmender und gleichmässigere Verteilung des Spareffekts.
6. Flexibilisierung des Rentenalters
- Teilpensionierung zwischen 58 und 70 Jahren
- Weiterversicherung bei Erwerbstätigkeit nach 65
- Erleichtertes Nachholen von Beitragsjahren
7. Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte
- Obligatorische Versicherung des Gesamteinkommens bei mehreren Arbeitgebern
- Vereinfachte Anschlussmöglichkeiten an Auffangeinrichtung oder Pensionskasse
- Freiwillige Weiterversicherung bei temporären Erwerbsunterbrüchen
8. Handlungsbedarf für Versicherte
Über 50 Jahre (Übergangsgeneration)
- Kompensationsmassnahmen prüfen
- Einkaufspotenzial abklären
- Pensionierungsstrategie überprüfen (Rente vs. Kapital)
Unter 50 Jahren
- Eigene Vorsorgestrategie überprüfen
- Zusätzliche Sparmassnahmen in der 3. Säule evaluieren
Teilzeitbeschäftigte
- Neue Versicherungsmöglichkeiten prüfen
- Freiwillige Höherversicherung abklären
Fazit
| Positive Aspekte | Herausforderungen |
|---|---|
| Bessere Integration von Teilzeitbeschäftigten | Senkung des Umwandlungssatzes |
| Flexibleres Rentenalter | Komplexität der Übergangsregelungen |
| Vereinfachte Altersgutschriften | Höhere Beiträge für jüngere Versicherte |
| Kompensation für Übergangsgeneration | Langfristige Finanzierbarkeit |
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