Antworten zu Ihrer Vorsorge.
Wir haben die häufigsten Fragen aus über 10’000 Beratungsgesprächen zusammengetragen.
Wie finde ich vergessene Pensionskassengelder?+
Über die Zentralstelle 2. Säule der Stiftung Auffangeinrichtung BVG oder mit unserer Hilfe. Wir übernehmen die schweizweite Recherche bei allen relevanten Pensionskassen und Freizügigkeitsstiftungen für Sie.
Wie hoch können Freizügigkeitsgelder sein?+
Das hängt von Erwerbsdauer, Einkommen und Vorsorgeplänen ab. Bereits nach wenigen Jahren können fünfstellige Beträge entstehen — bei langen Erwerbsbiografien auch sechsstellige Summen.
Was kostet die Suche nach vergessenen Vorsorgegeldern?+
Die Anfrage und Erstanalyse sind kostenlos und unverbindlich. Für weiterführende Beratung erhalten Sie vorab eine transparente Übersicht der Konditionen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?+
Eine erste Rückmeldung erhalten Sie innerhalb von 24–48 Stunden. Die vollständige Recherche dauert je nach Komplexität wenige Tage bis mehrere Wochen.
Kann ich mehrere Freizügigkeitskonten besitzen?+
Ja. Bei jedem Stellenwechsel ohne nahtlosen Übertritt entsteht potenziell ein neues Konto. Maximal zwei Freizügigkeitskonten gleichzeitig sind aus steuerlichen Gründen sinnvoll.
Ist die Anfrage unverbindlich?+
Ja. Sie gehen mit der Anfrage keinerlei Verpflichtungen ein und entscheiden nach der Erstanalyse frei, ob und wie es weitergeht.
Sind meine Daten sicher?+
Ja. Die Übertragung erfolgt SSL-verschlüsselt, die Verarbeitung entspricht dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Daten werden ausschliesslich in der Schweiz verarbeitet.
Was ist eine Freizügigkeitsstiftung?+
Eine Stiftung, die Vorsorgegelder aus der 2. Säule führt, wenn keine neue Pensionskasse zuständig ist — etwa bei Erwerbsunterbruch oder Selbständigkeit.
Was sind Freizügigkeitsgelder?+
Vorsorgeguthaben aus der 2. Säule, das bei Stellenwechsel, Auszeit, Selbständigkeit oder Auslandaufenthalt auf ein Freizügigkeitskonto übertragen wird.
Was passiert mit BVG-Guthaben bei Stellenwechsel?+
Es wird in der Regel an die neue Pensionskasse übertragen. Ohne nahtlosen Anschluss landet das Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto.
Was passiert bei einem Auslandaufenthalt mit meiner Pensionskasse?+
Bei Wegzug innerhalb der EU/EFTA bleibt der obligatorische Teil gebunden. Bei Wegzug ausserhalb kann der Bezug möglich sein. Wir beraten Sie zur optimalen Lösung.
Bin ich als Selbständige/r vom BVG-Obligatorium betroffen?+
Nein. Sie können sich aber freiwillig versichern oder über die Säule 3a vorsorgen. Bestehende BVG-Guthaben werden auf ein Freizügigkeitskonto transferiert.
Wie ist das Vorgehen bei Scheidung?+
Während der Ehe geäufnete Vorsorgeansprüche werden geteilt. Wir prüfen die Folgen für Ihre Vorsorge und begleiten Sie bei der Aufteilung.
Was passiert mit Vorsorgegeldern im Todesfall?+
Die Auszahlung richtet sich nach der Begünstigtenordnung des jeweiligen Vorsorgereglements. Wir helfen Hinterbliebenen, sämtliche Ansprüche zu identifizieren.
Kann ich Freizügigkeitsguthaben für Wohneigentum verwenden?+
Ja. Im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) ist ein Vorbezug zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum möglich.
Was ist der Unterschied zwischen 2. und 3. Säule?+
Die 2. Säule (BVG) ist die berufliche Vorsorge über Pensionskassen, die 3. Säule die private freiwillige Vorsorge. Beide ergänzen die staatliche AHV (1. Säule).
Beraten Sie schweizweit?+
Ja. Persönlich digital schweizweit und auf Wunsch vor Ort in der Region Zürich.
Welche Sprachen sprechen Sie?+
Deutsch, Italienisch und Englisch.
Was ist der Unterschied zu einer Bank oder Versicherung?+
Wir verkaufen keine Produkte und sind keiner Anbieterin verpflichtet — unsere Empfehlung ist neutral und ausschliesslich an Ihrem Interesse ausgerichtet.
Wie kann ich starten?+
Über unseren kostenlosen PK Check oder direkt über das Kontaktformular. Eine erste Rückmeldung erhalten Sie innerhalb von 24–48 Stunden.