Häufige Stellenwechsel
Ohne nahtlosen Übertritt landet BVG-Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto, und wird oft nicht weiterverfolgt.
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Über 10 Milliarden Franken liegen schweizweit auf nachrichtenlosen Vorsorgekonten. Das sind die häufigsten Gründe, warum Guthaben aus dem Blick geraten.
Ohne nahtlosen Übertritt landet BVG-Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto, und wird oft nicht weiterverfolgt.
Bei Konkursen und Kassen-Fusionen können Zuständigkeiten wechseln, Informationen erreichen Sie nicht immer.
Bei Wegzug bleiben Vorsorgegelder in der Schweiz, häufig ungenutzt und intransparent.
Auszeit, Weiterbildung oder Elternzeit führen zur Übertragung auf Freizügigkeitsstiftungen.
Nach mehreren Jahren gehen alte Kontounterlagen verloren, das Guthaben besteht aber weiter.
Ohne aktives Handeln landen Guthaben bei der Auffangeinrichtung, oft jahrelang unbemerkt.
Besonders lohnend ist eine Prüfung in diesen konkreten Lebenssituationen.
Bei Arbeitslosigkeit wird das Vorsorgeguthaben oft an eine Freizügigkeitsstiftung übertragen, und dort vergessen.
Auszeit, Weiterbildung oder Elternzeit unterbrechen die aktive Vorsorge.
Bei jedem Stellenwechsel entsteht ein neues Vorsorgeverhältnis, nicht alles wird automatisch übertragen.
Wegzug ins Ausland führt häufig dazu, dass Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto verbleiben.
Vorsorgeansprüche werden geteilt, offene Übertragungen bleiben oft ungeklärt.
Vorbezüge und Rückzahlungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, Konten zu übersehen.
Quelle: SRF
Wir zeigen Ihnen jederzeit, wo Ihre Anfrage steht. Klare Kommunikation, feste Ansprechperson und keine versteckten Kosten.
Alle Daten auf Servern in der Schweiz, nach Schweizer Datenschutzrecht.
Sämtliche Datenübertragungen erfolgen über TLS 1.3, sicher und verschlüsselt.
Mehrstufige Authentifizierung und laufende Sicherheitsprüfungen schützen Ihre Daten.
Wir verkaufen oder geben Ihre Daten niemals an Dritte weiter, niemals.
Wir arbeiten transparent und schweizweit. Die folgenden Zahlen fassen unsere bisherige Arbeit zusammen.
Authentische Kundenstimmen werden nach Freigabe eingebaut, wir setzen bewusst keine erfundenen Reviews ein.
Anfrage und Erstanalyse sind kostenlos und unverbindlich.
Erste Rückmeldung in 24–48 Stunden; vollständige Recherche wenige Tage bis Wochen.
Ja. TLS-verschlüsselt, Verarbeitung nach revDSG, ausschliesslich in der Schweiz.
AHV-Nummer und Ausweiskopie reichen für den Start.
Nein. Sie entscheiden nach der Erstanalyse frei, wie es weitergeht.
Eine unverbindliche Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob Freizügigkeitsgelder oder Pensionskassenguthaben auf Ihren Namen bestehen.