Arbeitgeberwechsel: Was passiert mit Ihrem Vorsorgeguthaben?
Jobwechsel, Auszeit oder Selbständigkeit: Ihr Vorsorgeguthaben verhält sich in jedem Szenario anders – und Fehler kosten Rendite.

Ein Arbeitgeberwechsel ist einer der häufigsten Auslöser dafür, dass Vorsorgeguthaben aus dem Blickfeld geraten. Je nach Lebenssituation ergeben sich unterschiedliche Wege, und Fehler kosten am Ende Rendite oder gar Ansprüche.
Direkter Wechsel zu einer neuen Anstellung
Der Regelfall: Ihre bisherige Pensionskasse überträgt das komplette Guthaben an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Wichtig ist die Angabe der neuen Vorsorgeeinrichtung, ohne diese Anweisung landet das Geld bei einer Freizügigkeitseinrichtung.
Kündigung ohne Anschlussanstellung
Ohne neuen Vertrag wird das Guthaben zwingend auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen. Sie dürfen die Einrichtung frei wählen – tun Sie es aktiv, sonst wird sie Ihnen zugewiesen.
Übergang in die Selbständigkeit
Wer hauptberuflich selbständig wird, kann sein 2.-Säule-Guthaben unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise beziehen, oft mit erheblichen Steuerersparnissen bei sorgfältiger Planung.
Sabbatical, Studium, Erziehungspause
Ohne Erwerbstätigkeit bleibt das Guthaben auf der Freizügigkeitseinrichtung. Wichtig: Beiträge werden nicht mehr geleistet, und der Versicherungsschutz für Invalidität und Tod entfällt, prüfen Sie Alternativen.
Auslandaufenthalt
Beim Wegzug in ein Nicht-EU/EFTA-Land ist ein Bezug des gesamten Guthabens möglich. Beim Wegzug in die EU/EFTA nur der überobligatorische Teil, der obligatorische bleibt auf einem Freizügigkeitskonto.
Empfehlung
Treffen Sie bei jedem Wechsel eine bewusste Entscheidung, wohin Ihr Guthaben fliesst. Dokumentieren Sie Kontoverbindung und Anbieter, so vermeiden Sie spätere Suche.
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